Konditionen
Anmeldung
Sie können mich über das Kontaktformular oder per E-Mail an [email protected] erreichen. Bitte schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen. Ich werde mich zeitnah bei Ihnen melden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Ablauf
Nach der ersten Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Dort lernen wir uns gegenseitig kennen und verschaffen uns einen Überblick über Ihre aktuelle Situation. Anschliessend entscheiden wir gemeinsam den weiteren Handlungsverlauf. Falls eine therapeutische Begleitung / Beratung gewünscht wird, besprechen wir, je nach Situation und Fragestellung, das Setting (z.B. Einzeltherapie, Elternberatung, Abklärung), welches Sie / Ihr Kind / Ihre Familie optimal unterstützt. Die Frequenz der Sitzungen wird individuell und Ihren Bedürfnissen entsprechend festgelegt (z.B. wöchentlich, 14 - tägig, monatlich etc.).
Kosten
- Seit dem 1. Juli 2022 gibt es neue Abrechnungsmodalitäten für die psychologische Psychotherapie. Die Psychotherapiesitzungen können direkt über die Krankenkassen-Grundversicherung (KVG) abgerechnet werden (Anordnungsmodell).
- Für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen-Grundversicherung (KVG) braucht es eine ärztliche Anordnung. Diese wird von den Hausärtz*innen oder Psychiater*innen ausgestellt, wenn eine behandlungsbedürftige Problematik vorliegt. Bei akuten Notfällen kann eine Anordnung für 10 Sitzungen auch durch andere Ärzt*innen ausgestellt werden.
- Nach 30 Sitzungen fordert die Krankenkassen-Grundversicherung (KVG) einen psychologischen und psychiatrischen Gutachtensbericht ein. Je nach Ausfallen des Gutachtens übernimmt die Krankenkassen-Grundversicherung (KVG) dann weitere Sitzungen.
- Bitte beachten Sie: einen Teil der Sitzungskosten geht zu Ihren Lasten. Die Kostenbeteiligung setzt sich aus der Franchise und dem Selbstbehalt von 10% des Rechnungsbetrages zusammen.
- Verfügen Sie über eine Kostengutsprache der Invalidenversicherung (IV) für eine Psychotherapie bei Ihrem Kind, so werden die Kosten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der IV übernommen. Ich bin auf der Liste des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) eingetragen und erfülle somit die Voraussetzungen für die Abrechnung über die IV.
- Sind Sie Opfer einer Straftat geworden und leiden Sie daher unter psychischen Beschwerden, kann bei der kantonalen Opferhilfe einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.
- Selbstzahler: Falls bei Ihnen / Ihrem Kind keine Problematik mit Krankheitswert vorliegt oder Sie kein Involvieren der Krankenkassen-Grundversicherung (KVG) wünschen, beträgt der Tarif für eine Einzelsitzung CHF 170.00 / 50 Minuten. Eltern- und Familiengespräche benötigen in der Regel mehr Zeit (z.B. 75 Minuten) und werden mit dem gleichen Tarif verrechnet (75 Minuten --> CHF 255.00). Berichte und Telefongespräche werden ebenfalls mit dem gleichen Tarif verrechnet und werden nach zeitlichem Aufwand abgerechnet (z.B. 10 Minuten --> CHF 34.00).
- Die Klärung des Kostenträgers erfolgt vor Behandlungsbeginn oder im Erstgespräch.
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, können Sie diesen bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei absagen (per E-Mail oder Whatsapp). Bei kurzfristigen Absagen wird die Hälfte des Tarifs (CHF 85.00) in Rechnung gestellt; bei Nichterscheinen wird der volle Betrag (CHF 170.00) verrechnet. Bitte beachten Sie, dass die Beträge für kurzfristige Absagen sowie Nichterscheinen nicht von der Grundversicherung der Krankenkasse (KVG) gedeckt werden und privat getragen werden müssen.
Schweigepflicht
Als Psychotherapeutin unterliege ich der ärztlichen Schweigepflicht. Alles was im Zusammenhang mit der Therapie oder Beratung besprochen wird, ist vertraulich und wird ohne Ihr Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben.